Hey, geht Dir auch schon die Pumpe?
Jetzt umsteigen auf Erneuerbare Energien, unsere Experten informieren und unterstützen Dich rund um das Thema Wärmepumpen.
Effiziente Nutzung der frei verfügbaren Energie
Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen
Hohe Effizienz beim
Energie sparen
Gute Kombinierbarkeit
mit allen Systemen
Noch nie waren Investitionen in Energieeffizienz und Erneuerbare Energien so lohnend – die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude)unterstützt Euch dabei.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt seit dem 1. Januar 2024 den Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien mit bis zu 70 Prozent Investitionskostenzuschuss. Weitere Maßnahmen zur energetischen Sanierung werden weiterhin mit bis zu 20 Prozent gefördert. Neu erhältlich ist auch ein für viele Antragstellende zinsvergünstigter Ergänzungskredit zur Finanzierung dieser Maßnahmen.
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Unsere Experten unterstützen Euch gerne, vereinbare noch heute einen unverbindlichen Beratungstermin.
Jetzt umsteigen auf klimafreundliche Wärme!
Seit 2024 muss jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. In Neubaugebieten greift diese Regel direkt seit 1. Januar 2024. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es längere Übergangsfristen: In Großstädten (mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) werden klimafreundliche Energien beim Heizungswechsel spätestens nach dem 30. Juni 2026 Pflicht. In kleineren Städten ist der Stichtag der 30. Juni 2028. Gibt es in den Kommunen bereits vorab eine Entscheidung zur Gebietsausweisung für zum Beispiel ein Wärmenetz, die einen kommunalen Wärmeplan berücksichtigt, können frühere Fristen greifen.
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– DAS SOLLTET IHR 2024 WISSEN!
Wer ab 2024 eine klimafreundliche Heizung einbaut, kann dafür eine Förderung erhalten. Weitere Informationen zur Förderung beim Heizungstausch gibt es hier auf einen Blick.
Die Energieberatung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten könnt ihr über die Bundesförderung Energieberatung Wohngebäude (EBW) fördern lassen.
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Seit dem 1. Januar 2024 gilt: Jede neu installierte Heizung in einem Neubaugebiet nutzt mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien. Für bestehende Gebäude oder Neubauten außerhalb von Neubau- gebieten gibt es Übergangsfristen. In Großstädten (mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern) werden klimafreundliche Energien beim Tausch der Heizungsanlage spätestens nach dem 30. Juni 2026 Pflicht, in kleineren Kommunen (bis 100.000 Ein- wohnerinnen und Einwohner) spätestens nach dem 30. Juni 2028.
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Wer den Umstieg auf Erneuerbares Heizen plant, hat so die Möglichkeit, die kommunale Wärmeplanung vor Ort in seine Entscheidung miteinzubeziehen. Mit ihr legen Städte und Gemeinden beispielsweise fest, welche Quartiere künftig an ein Wärmenetz angeschlossen und welche erneuerbaren Wärmequellen dabei genutzt werden. Zum Stand der Wärmeplanung vor Ort können sich Bürgerinnen und Bürger an ihre Kommune wenden.
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Vermietende dürfen bis zu zehn Prozent der Kosten für eine klimafreundliche Heizung auf die Mieterinnen und Mieter umlegen. Dabei darf die monatliche Kaltmiete höchstens um 50 Cent je Quadrat- meter steigen – die Kosten sind dadurch gedeckelt.
Was wird aus meiner Gas- oder Ölheizung?
Die gute Nachricht: bestehende Heizungsanlagen können weiterhin betrieben werden. Das gilt auch, wenn sie kaputtgehen und sich noch reparieren lassen. Ist keine Reparatur möglich, kann in Abstimmung mit der kommunalen Wärmeplanung (bis Mitte 2026 beziehungsweise 2028) weiterhin auch eine Öl- oder Gasheizung eingebaut werden. Allerdings muss diese ab 2029 einen steigenden Anteil an Erneuerbaren Energien – wie Biomethan oder Wasserstoff – nutzen. Diese Brennstoffe sind jedoch mit erheblichen Preisrisiken verbunden, da sie nur begrenzt verfügbar sind.
Welche Zuschüsse
gibt es für mehr Energieeffizienz?
Wer seine Immobilie energieeffizienter machen möchte, kann weitere Zuschüsse beantragen. Zum Beispiel für das Dämmen von Außenwänden und Dach oder für die Optimierung von Lüftungsanlagen. Insgesamt werden auch künftig bis zu 20 Prozent der Investitionskosten erstattet: Die Grundförderung beträgt wie bisher 15 Prozent – plus fünf Prozent Bonus, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorgelegt wird.
Wichtig: Die Boni und Zuschüsse für den Heizungstausch und für Energieeffizienzmaßnahmen lassen sich addieren. Insgesamt werden maximal 90.000 Euro (maximal 30.000 Euro für den Heizungstausch, maximal 60.000 Euro für sonstige Effizienzmaßnahmen) für ein Einfamilienhaus beziehungsweise die erste Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus gefördert, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt.
Wurde die Modernisierungsmaßnahme vom Bund gefördert, muss die Fördersumme von der gesamten Modernisierungssumme abgezogen werden, bevor die Kosten umgelegt werden.
Die Förderungen unterstützen Bürgerinnen und Bürger dabei, ihr Zuhause zukunftsfest zu machen und künftig deutlich steigende Kosten für fossile Brennstoffe zu vermeiden.
Und so einfach geht’s:
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Jetzt Heizung tauschen
und Vorteile sichern!
Kontaktiere uns und vereinbare einen Termin, unsere Experten prüfen die Gegebenheiten vor Ort und entwickeln das optimale Konzept für Euer Grundstück.
Schritt 1
Nach ausführlicher Beratung, Ausarbeitung und Freigabe unseres Angebotes demontieren wir das alte und installieren Dein neues System.
Schritt 2
Unser Service Team ist für Euch da. Bei Problemen könnt Ihr uns unter der Notfallhotline +49 6681 96200 erreichen.
Schritt 3
Ruf uns an oder nutze das Kontaktformular für Terminvereinbarungen. Gib Deinen Terminwunsch in unserem Formular ein, wir melden uns mit einem passenden Terminvorschlägen zurück.
Gerhard Trapp GmbH & Co. KG
Bahnhofstraße 21, 36115 Hilders
Ein Team. Ein Ziel.
Deine neue Wärmepumpe.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Wärmepumpen
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Ja natürlich. Wärmepumpen gibt es mit verschiedenen Heizleistungen. Dein Heizungsinstallateur kann Dich beraten und die richtige Größe für Dich berechnen.
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Eine Wärmepumpe kann Luft, Erde oder Wasser als Wärmequellen nutzen.
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Luft-Wasser-Wärmepumpen nutzen Energie aus der Umgebungsluft und geben diese an Wasser und somit an das Heizungssystem ab. Sie wird mittels von Heizkörpern, Fußbodenheizung, Wand- oder Deckenheizung in den Räumen verteilt. Es können auch Konvektoren, die die Wärme über die Luft verteilen, eingesetzt werden und natürlich ist mit allen Verteilsystemen auch Kühlung möglich.
Luft-Luft-Wärmepumpen ziehen ebenfalls Energie aus der Umgebungsluft, kommen aber ohne wasserführendes Heizsystem aus. Sie übertragen die Energie zum Heizen oder Kühlen mittels Wärmetauscher Innen und Außen direkt an die Raumluft. Hier kommen vor allem Wandgeräte und Truhengeräte zum Einsatz (Split-Klimaanlagen).
Sole-Wasser-Wärmepumpen ziehen Energie aus dem Erdreich und geben diese an das Übertragungsmedium Wasser ab. Die Verteilung der Wärme kann in den gleichen Systemen wie bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe erfolgen.
Hybrid-Wärmepumpen kombinieren herkömmliche mit erneuerbaren Energiequellen. Sie vereinen eine regenerative Luft-Wasser-Wärmepumpe mit energiesparender Gas-Brennwerttechnik.
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Nein, Wärmepumpen können auch in Bestandsgebäuden eingebaut werden.
Wir bieten für jeden Bedarf die passende Wärmepumpe. Für den Tausch Deines bestehenden Heizungssystems in älteren Gebäuden eignen sich besonders Wärmepumpen mit mittleren bis hohen Vorlauftemperaturen. Hier spricht man dann von Mitteltemperatur- bzw. Hochtemperatur-Wärmepumpen.
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Ja, bei unsere Wämepumpen von alpha innotec ist das möglich. Alpha innotec bietet unterschiedliche Apps und Fernwartungsplattformen zur Steuerung der Wärmepumpe an.
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Eine Wärmepumpe hat eine Lebensdauer von 15–20 Jahren. Da die Entwicklung der Wärmepumpen-Technik stark fortschreitet und es zahlreiche staatliche Förderungen gibt, kann es unter Umständen sogar von Vorteil sein, eine zehn Jahre alte Wärmepumpe gegen eine neue auszutauschen.
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Ja, Wärmepumpen sind das einzige Heizsystem, mit dem man auch kühlen kann. Bei vielen Wärmepumpen ist die Kühlfunktion bereits integriert, manche Modelle sind auch nachrüstbar.